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Rechtsprechung
   ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09 lev   

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https://dejure.org/2009,57923
ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09 lev (https://dejure.org/2009,57923)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 21.08.2009 - 4 Ca 911/09 lev (https://dejure.org/2009,57923)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 21. August 2009 - 4 Ca 911/09 lev (https://dejure.org/2009,57923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags bei Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags bei Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09
    Die Beklagte ist nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 27.2.1985, GS 1/84, EzA Nr. 9 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Feststellungsverfahrens über die Wirksamkeit der Aufhebungsvereinbarung zu den bisherigen Konditionen weiterzubeschäftigen.
  • LAG Düsseldorf, 16.11.2001 - 14 Sa 1192/01

    Prozessvergleich, Rücktritt

    Auszug aus ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09
    Der Umstand, dass der Kläger zugleich mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrags seine Leistung bereits erbracht hat, macht daraus keinen lediglich einseitig verpflichtenden Vertrag (vgl. LAG E., Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, zit. n. juris).
  • LAG Köln, 05.01.1996 - 4 Sa 909/94

    Kündigungsschutzverfahren: Vergleich - Auslegung - Ausschluss des

    Auszug aus ArbG Solingen, 21.08.2009 - 4 Ca 911/09
    Soweit sich die Beklagten zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil des LAG Köln vom 05.01.1996 (4 Sa 909/94, zit. n. juris) beziehen, ist diese Entscheidung nach Auffassung der Kammer nicht einschlägig, da der oben zitierten Entscheidung, anders als im vorliegenden Fall, ein den Kündigungsrechtsstreit beendender Prozessvergleich zugrunde lag.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auf die Berufung des Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21. August 2009 - 4 Ca 911/09 lev - abgeändert.
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Rechtsprechung
   ArbG Ludwigshafen, 03.09.2009 - 4 Ca 911/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63046
ArbG Ludwigshafen, 03.09.2009 - 4 Ca 911/09 (https://dejure.org/2009,63046)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 03.09.2009 - 4 Ca 911/09 (https://dejure.org/2009,63046)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 03. September 2009 - 4 Ca 911/09 (https://dejure.org/2009,63046)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden

    Die von der Klägerin Kündigungsschutzklage nebst Antrag auf Weiterbeschäftigung war erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein infolge Urteils vom 03. September 2009 - 4 Ca 911/09 - erfolgreich.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2010 - 8 Sa 617/09

    Kündigung einer Pharmareferentin wegen Minderleistung - Darlegungslast -

    Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 3.9.2009 - 4 Ca 911/09 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Urteilstenor in Ziffer 1 klarstellend wie folgt neu formuliert wird:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 8 Sa 46/12

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen eines anderweitigen Erwerbs - Angebot

    Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat mit Urteil vom 03.09.2009 (4 Ca 911/09) festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der jetzigen Beklagten durch die Kündigung vom 25.03.2009 nicht aufgelöst worden ist und die Beklagte verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Pharmareferentin weiterzubeschäftigen.
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